Vorabpauschale
Seit 2019 werden Erträge aus im Regelfall thesaurierenden Investmentfonds mit einer sogenannten Vorabpauschale belastet (vgl. § 16 Absatz 1 Nr. 2 Investmentsteuergesetz/InvStG). Die Höhe der Vorabpauschale bemisst sich am sogenannten Basiszinssatz, der alljährlich vom Bundesfinanzministerium/BMF festgelegt wird.
BMF-Schreiben zur Vorabpauschale
Während der Basiszinssatz für die Jahre 2018 bis 2020 zwischen 0,87 % und 0,07 % betrug, ergibt sich für 2021 angesichts der Negativzinspolitik der Zentralbank ein negativer Basiszinssatz von -0,45 % (Bundeswertpapiere mit jährlicher Kuponzahlung und einer Restlaufzeit von 15 Jahren, vgl. BMF-Schreiben vom 6.1.2021 IV C 1 - S 1980-1/19/10038 :004). Daher wird für 2021 keine Vorabpauschale erhoben.
Stand: 24. Februar 2021
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Über uns
Wir sind Steuerberater in Bühl. Neben der klassischen Steuerberatung unterstützen wir bei der digitalen Lohnbuchhaltung und Finanzbuchhaltung, sowie Jahresabschlüssen. Die persönliche und individuelle Beratung ist uns sehr wichtig: Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns unverbindlich via Kontaktformular.